Thursday, June 24, 2010

Inklusive Bildung

Da J. ja inzwischen 4,5 Jahre alt ist, beginnen wir langsam, uns Gedanken um seine Schule zu machen. Von vielen Seiten wurden wir darüber aufgeklärt, das J. auf eine sogenannte Schule für praktisch Bildbare gehört.
Wir möchten das für ihn nicht, da er sich von den gesunden Kindern in der Kita sehr viel abguckt und jede Menge von ihnen lernt.

Aber Inklusive Bildung ist in Deutschland ja leider immer noch ein Fremdwort. 
Ca. 400.000 Schülerinnen und Schülern wird in Deutschland sonderpädagogischer Förderbedarf zugesprochen,darunter viele Kinder mit Migrationshintergrund. Davon werden rund 85 Prozent an speziellen Förderschulen unterrichtet. 
Leider  erreichen 77% dort noch nicht einmal einen Hauptschulabschluss!
Damit sind ihnen berufliche Chancen von Anfang an verwehrt.
Dass es anders geht, zeigen z.B. Spanien, Italien und die skandinavischen Länder - hier besuchen fast alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeine Schulen mit entsprechender Unterstützung.

In Großbritannien immerhin über 60 Prozent.

Aber auch Deutschland hat 2009 die UN Behindertenrechtskonvention (http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf)  unterschrieben. Diese verpflichtet die Bundesrepublik und damit die Länder, zu einem inklusiven Bildungssystem:
  • Artikel 24 Recht auf Bildung fordert ein inklusives Bildungssystem
    (auch, wenn in der deutschen Übersetzung "integratives" steht, gilt der Begriff "inclusive", der mit "integrativ" nicht korrekt übersetzt ist. Die offiziellen Sprachen der Konvention sind Englisch, Spanisch und Französisch und da steht eindeutig "inclusive"!)
  • Behinderte dürfen nach der Konvention nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
    Sie haben gleichberechtigt zu anderen in ihrer Gesellschaft Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Nur ein inklusives Bildungssystem ist demnach diskriminierungsfrei
  • Um den Schüler / die Schülerin in der erfolgreichen Bildung zu untestützen, müssen sogenannte "angemessene Vorkehrungen" getroffen werden.

Es gibt inzwischen seit 25 Jahren eine Elternvereinigung "Gemeinsam Leben, gemeinsam lernen", die in vielen Bundesländern Landesverbände hat, die sich für die inklusive Bildung von behinderten und nicht-behinderten Kindern einsetzt. Bei Interesse einfach mal in Google "Gemeinsam Leben, gemeinsam lernen" + Bundesland eingeben - dann erhaltet Ihr die entsprechenden Seiten.


Quellen:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_29959_29960_2.pdf
Preis für inklusive Schulen
Gemeinsamleben Hessen
Mittendrin e.V. Köln

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